Hier findest du Fragen und Antworten rund um das Autoteilen mit Leih dir mein Auto.
Verleihen, Versicherung
Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatt:innen, Verlobte, Lebenspartner:innen, geschiedene Ehegatt:innen, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige.“ Spezifisch: Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen, Verlobte, auch i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, Geschwister, Ehegatt:innen oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatt:innen oder Lebenspartner, Pflegeeltern, Pflegekinder (Legaldefinition § 11 I Nr. 1 StGB).
Autoverleihen an Freunde und Nachbarn ohne Versicherungssorge
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