Stephan Kochen • 24.05.2022
Viele Autobesitzer fragen sich, ob sie ihr Auto eigentlich an Freunde oder Nachbarn verleihen dürfen. Dabei gibt es die Befürchtung, dass im Falle eines Schadens durch den Leiher kein Versicherungsschutz besteht. Eine einfache Lösung scheint zu sein, den Leiher als Fahrer in die Autoversicherung aufzunehmen. Aber ist das wirklich so einfach?
Haftpflicht-Versicherung
Zunächst einmal das Gute: Dein Wagen ist immer haftpflichtversichert, egal wer am Steuer sitzt oder die Person in deiner Versicherung als Fahrer erfasst sind. Dies gilt natürlich nur, sofern der Fahrer einen gültigen Führerschein hat, fahrtüchtig ist und nicht fahrlässig handelt. Das heißt also für dich als Autobesitzer, dass du bei einem Sach- oder Personenschaden nicht Gefahr beläuft, bis ans Lebensende finanziell ruiniert zu sein.
Kaskoversicherung
Mit der Kaskoversicherung deines Autos ist es hingegen anders: Hier kann die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern, wenn der Fahrer nicht eingetragen wurde. Die Kaskoversicherung schützt grundsätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug. Wenn du also ein Auto hast, das viel Wert ist, kann das bei einem Totalschaden schnell unangenehm werden, insbesondere, wenn der Schaden dann zwischen eurer Freundschaft steht.
Schadenfreiheitsrabatt
Deine Versicherung gewährt dir einen Rabatt für jedes Jahr, das du unfallfrei fährst (bzw. entstehende Schäden selbstübernimmst). Dies ist der Fall bei deiner Haftpflichtversicherung und ggf. auch bei deiner Vollkaskoversicherung.
Wenn ein Freund einen Unfall mit deinem Wagen baut, den ihr über die Haftpflicht abrechnen müsst, wird deine Versicherung ab dem nächsten Jahr einen Teil deines Rabatts streichen, so dass sich deine Beiträge erhöhen. Blöd ist das, weil du dadurch fast bis ans Lebensende höhere Beiträge für deine Versicherung bezahlen wirst. Auch ein Versicherungswechsel hilft dir dabei nicht, weil die neue Versicherung beim Wechsel abfragt, welchen Rabatt du bei deiner aktuellen Versicherung hast. Und noch schlimmer wird das, wenn du dir zum Beispiel mal einen neuen, teureren Wagen anschaffen willst, dessen Versicherung natürlich auch teurer ist.
Um das genau zu verstehen, habe ich bei meiner eigenen Versicherung einmal nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass ich bei einer Schadensmeldung 10 Schadenfreiheitsjahre verliere. Dies bedeutet eine Erhöhung meiner Beiträge um ca. 190 EUR im ersten Jahr.
Bei einem zweiten Schaden würde ich weitere 4 Schadenfreiheitsjahre verlieren. So wäre ich ganz schnell wieder auf dem Niveau eines Fahranfängers.
Vertragsstrafe und Nachzahlungsforderung
Eine Erweiterung des Fahrerkreises ist in der Regel mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden. Wenn du also einen Freund dein Auto fahren lässt, obwohl dieser nicht als Fahrer eingetragen ist, verstößt du damit gegen die Versicherungsbedingungen. Deine Versicherung kann dir dafür eine Vertragsstrafe auferlegen oder sogar deinen Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen. Aber nicht nur das: Die Versicherung kommt möglicherweise mit einer Nachzahlungsforderung auf dich zu,
Durch die Aufnahme eines Freundes oder Nachbarn als weiteren Fahrer hast du im Wesentlichen zwei Vorteile: Zum einen genießt der Fahrer dann auch den Kasko-Schutz, sofern du einen hast. Zum anderen gerätst du nicht in Gefahr, eine Vertragsstrafe oder Nachzahlungsforderung zu erhalten.
Das ist dann aber auch schon alles. Denn die Haftpflicht-Versicherung greift ja auch ohne Eintrag eines weiteren Fahrers.
Wenn dein Freund also einen Unfall baut, der über Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung abgerechnet wird, werden weiterhin deine Beiträge erhöht und dein Schadenfreiheitsrabatt heruntergestuft. Klingt unfair, ist aber leider so.
Es ist sehr ratsam, im Vorfeld mit deinem Freund klar zu regeln, wer im Fall der Fälle auf den Kosten sitzen bleibt (Hinweis: am besten der Verursacher). Dabei kann zum Beispiel der Leihvertrag des ADAC helfen. Diesen findet ihr hier.
Wir haben Leih dir mein Auto ins Leben gerufen, weil wir es blöd fanden, nicht einfach und sicher ein Auto teilen zu können. Wenn du mit Leih dir mein Auto dein Auto an Freunde und Nachbarn verleihst, ist es rundum geschützt und unter euch alles geregelt. So kommt es unter euch nicht zu Unannehmlichkeiten und das Ganze geht so schnell, wie eine WhatsApp Nachricht zu schreiben.
Dafür arbeiten wir mit einer der größten deutschen Kfz-Versicherungsunternehmen zusammen: VHV Allgemeine Versicherung. Unsere passgenaue Versicherung für das Autoverleihen an Freunde und Nachbarn umfasst Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung und schützt dabei auch deinen Schadenfreiheitsrabatt. ⟼ Hier kannst du mehr über unsere Versicherung erfahren
⟼ Hier erfährst du Näheres darüber, wie dir Leih dir mein Auto hilft, dein Auto sicher mit Freunden und Nachbarn zu teilen.
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